Deswegen wäre meine KK gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/51.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 51 SGB V: Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe">§ 51 SGB V</a> nach sorgfältiger Abwägung auch in meinem Interesse dazu verpflichtet, auf die frühzeitige Einleitung von Maßnahmen zur Rehabilitation durch den für mich zuständigen Rentenversicherungsträger hinzuwirken. ... , einen vollständigen Antrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Nach kurzer Recherche zweifel ich nun daran, dass dieses Schreiben auch in meinem Interesse ist: wenn ich nämlich den Reha Antrag stellen würde, könnte dieser Antrag automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet werden, ohne, dass ich diesen Prozess noch stoppen könnte; es sei denn, meine KK würde dem zustimmen, wovon aber nicht auszugehen ist.