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Antrag auf EU-Rente

25. Mai 2010 19:50 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag ich habe folgende Frage:

Meine Frau, Jahrgang 59 hat verschiedene rheumatische Erkrankungen. Sie war schon vor Jahren in der Reha und Rheumaklinik. Dort wurde arbeitsfähig leichte Tätigkeit über 6 Stunden bescheinigt.

Jetzt hat sie sich jahrelang nur mit kurzen Krankschreibungen durchgequält und immer weiter gearbeitet. In den Jahren sind noch mehrere Diagnosen dazu gekommen.

Im Oktober 2008 hat sie ihre Stundenzahl wegen der chronischen Schmerzen auf 6 pro Tag reduziert. Jetzt geht es ihr immer schlechter. Wir überlegen, eine EU-Rente zu beantragen, da eine weitere Reduzierung der Stundenzahl unser Budget ausreizt.

Gibt es überhaupt die Möglichkeit, diese Rente zu beziehen, ohne jahrelange Krankschreibungen. Wie geht man strategisch am besten vor. Erst Reha beantragen oder gleich Rente oder können wir uns das gleich sparen.

Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe!

25. Mai 2010 | 20:16

Antwort

von


(458)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Letztendlich kann die Frage, ob bei Ihrer Frau die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente gegeben sind, natürlich nur anhand aktueller medizinischer Befundberichte seriös eingeschätzt werden.

Wurde bei ihr allerdings schon vor Jahren eine Einschränkung auf leichte Tätigkeiten festgestellt und sind mittlerweile weitere Befunde hinzu gekommen, so sollte aus meiner Sicht – da Ihre Frau ja offensichtlich wegen ihrer chronischen Schmerzen nicht mehr vollschichtig arbeiten kann – durchaus ein neuer Anlauf gewagt werden ohne das jahrelange Krankschreibungen erforderlich sind.

Ich gehe hierbei davon aus, dass Ihnen die Voraussetzungen, die für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sein müssten, aufgrund der Beantragung in der Vergangenheit bereits in groben Zügen bekannt sind.

So müsste bei Ihrer Frau ärztlich festgestellt werden, dass sie krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist, mindestens 6 Stunden täglich zu arbeiten. Hierbei genießt Ihre Frau aufgrund ihres Alters Berufsschutz, d.h. bei ist hinsichtlich der Frage der Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nicht auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auf ihre letzte Berufsgruppe abzustellen.

Allerdings gilt für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der Grundsatz „Reha vor Rente." Ihre Frau muss somit damit rechnen, beim Vorliegen der Voraussetzungen zunächst einmal eine Rehamaßnahme absolvieren zu müssen.

Als ersten Schritt möchte ich Ihrer Frau den Weg zu ihrem Hausarzt empfehlen. Sofern dieser der Meinung ist, dass die Erwerbsfähigkeit ihrer Frau erheblich gefährdet ist, so sollte er dies entsprechend attestieren. Danach kann dann bei der Rentenversicherung die Reha beantragt werden.

Sind die Maßnahmen nicht erfolgreich, so gilt der Rehaantrag entsprechend § 116 SGB VI gleichzeitig als Rentenantrag.

Abschließend hoffe ich, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Für eine über diese Erstberatung hinausgehende Interessenvertretung steht Ihnen meine Kanzlei selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau noch einen schönen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

ANTWORT VON

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