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475 Ergebnisse für polizei rechnen verhalten

Kinderpornografie / Bedrohung
vom 15.11.2008 50 € Historischer Preis
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Den Rechner bekam er auch zurück. Der KHK der Polizei sagte er gehe davon aus, das die Sache eingestellt wird - so auch ein anderer Rechtsberater. ... Er hatte von ihr einen Brief bekommen, dass sie ihre Sachen gerne wiederhätte und wenn sie sie nicht bekommen würde, sie bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls erstatten würde.
Mögliche Konsequenzen für unabsichtlichen Ladendiebstahl für Ware von geringem Wert
vom 23.10.2006 20 € Historischer Preis
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JETZT MEINE FRAGE WAS KOMMT JETZT AUF MICH ZU WENN ICH DAS PROTOKOLL VERWEIGERT HABE ZU UNTERSCHREIBEN UND DIE VERTRAGSTRAFE NICHT BEZAHLT HABE VON 100,00 EUR IST DIESE NICHT EIN BISSCHEN VIEL.ICH MUSS ALERDINGS NOCH ERWÄHNEN ICH HABE VOR UNGEFÄHR 11 JAHREN WO ICH MIT MEINER TOCHTER HOCH SCHWANGER WAR EINE DUMMHEIT BEGANGEN INDEM ICH SACHEN VON 50,00 EUR ENTWENDETE,WO ICH EINE GELDSTRAFE BEKAM AN EINEN GEMEINNÜTZIGEN VEREIN.IST DIESES VERJÄHRT ODER MUSS ICH JETZT MIT EINER HÄRTEREN STRAFE RECHNEN OBWOHL ICH DAS NIE WIEDER GEMACHT HABE AUSSER MIT DER WIMPERNSPIRALE, DIE ICH ABER NICHT ABSICHTLICH VERGESSEN HABE ZU BEZAHLEN.GEHT DAS JETZT IN DIE SCHUFA REIN UND INS FÜHRUNGSZEUGNIS.
versehentlich an Kinderpornos bei "Emule" geraten
vom 8.9.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Obwohl ich nur 2 Filme einige Sekunden lang angesehen hatte, wurde mir klar, was hier auf meinem Rechner gelandet ist. ... Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe mir bisher noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, bin weder vorbestraft noch sonst irgendwie aktenkundig bei der Polizei.
schwarzfahren polizeiliche ermittlungen
vom 14.4.2007 20 € Historischer Preis
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Hallo, Letzte Woche war ich ohne Fahrkarte im S-Bahn erwischt. meine Frau und ich sind im Besitz von eine gültige, anonyme und übertragbare Monatskarte. ich hatte aber die Karte zu hause liegen lassen. obwohl ich meinen Ausweis gezeigt habe, hat der Kontrollör die Polizei angerufen, weil ich kein Geld bei mir hatte, und keine gültige Addresse. ich verliess den Bahnhof, ohne die Polizei abzuwarten; meine Daten hat der Kontrollör aber schon bemerkt. gestern habe ich einen Brief von der Polizei bekommen. ich stehe im verdacht unter 265a StGB "Erschleichen von Leistungen". ich habe das Recht innerhalb von Zwei Wochen zur Sache zu äussern. weiterhin kann ich freiwillige Angabe zu Monatliches Einkommen machen. Laut dem Brief, werden die Ermittlungsakten nach der Zweiwochigen Frist an der Staatsanwaltschaft übersandt. ich bin nicht Vorbestraft; war aber einmal (vor ca. 4 Jahre) beim Schwarzfahren in einem Bus einen anderen Verkehrsbetriebs innerhalb des gleichen Verkehrsverbunds erwischt. damals wurde die Polizei auch zur Identitätsfeststellung angerufen, ich habe aber später nur eine "Erhöhtes Beförderungsentgelt Zahlugsaufforderung" von Verkehrsbetrieb bekommen, und das habe ich auch damals bezahlt. nun die Fragen. was wird jetzt passieren? wie verhalte ich mich am besten?
Hausdurchsuchung und Sicherstellung meines PC´s-- Lange Geschichte
vom 13.12.2009 82 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vernehmungen bei der Polizei habe ich auch schon alles hinter mir, wegen der Betrugssachen, bis vor kurzem letzte WOche am Mittwoch wieder. ... Hier mal kurz ein Zitat aus der Pressemeldung der Polizei, die mich erwischt hatten, sage ich mal so., vielleicht können Sie sich ein besseres Bild machen: Richtiger Riecher bei Verkehrskontrolle Den richtigen Riecher haben Beamte der Lohrer Polizei bewiesen, als sie am Freitagnachmittag einen BMW-Fahrer kontrollierten. ... Womit muss ich jetzt rechnen?
Beleidigung gemäß §§ 185, 194 StGB
vom 24.10.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
die staatsanwaltschaft regensburg legt mir folgenden sachverhalt zur last: das ich dem fahrer des begleitfahrzeug eines schwertransports den ausgestrecktem zeigefinger zeigte. beweismittel: 1 benannter zeuge und lichtbilder es wird eine geldstrafe in höhe von 15 tagessätzen zu 40€ festgesetzt, somit 600€.. plus kosten des verfahrens. bisher habe ich bei der polizei nur angaben zur person gemacht, nicht zum sachverhalt oder beruf und einkommen. sachverhalt aus meiner sicht: ich fuhr auf der autobahn direkt hinter einer kolonne schwerlasttransportern. vor mir das schwerlastbegleitfahrzeug davor zwei schwerlasttransporter, dann wieder ein begleitfahrzeug und wieder zwei schwerlasttransporter. die kolonne durfte nicht überholt werden. animiert durch ein fahrzeug das den standstreifen nutzte um diese kolonne zu überholen nutze ich eine überlange autobahn-ausfahrtsspur um gleiches zu versuchen. ich gelang aber nur zwischen die kolonne und fädelte mich wieder hinter dem zweiten begleitfahrzeug ein. ca.10m versetzt fuhr ich hinter diesem. er in der mitte ich auf meiner spur, mal näher dran mal weiter weg. das begleitfahrzeug setzte sich auch manchmal direkt vor mir. ich wechselte auch mal die fahrspur und das begleitfahrzeug hatte immer ein auge darauf und agierte mit. mit der situation abgefunden (das ganze ging über 40km) erschrak ich über ein aufblitzen. der typ aus dem begleitfahrzeug hat mich fotografiert. als meine ausfahrt kam nahm ich diese und beschleunigte in ihr weil ich nochmal auf gleicher höhe in das begleitfahrzeug gucken wollte. das begleitfahrzeug dachte wohl ich setze wieder zum überholen an und agierte absperrend. der fahrer des begleitfahrzeuges saß alleine am steuer und fotografierte mich blitzend erneut von der seite worauf ich meine hand in augenhöhe hob um mich vor weitere bltizerrei zu schützen und fuhr ab. der moment in dem ich mich vor der blitzerrei schützte wird mir jetzt als beleidigung ausgelegt. ein foto wird wird es davon nicht geben weil ich erst nach dem auslösen agierte. meiner einer ist set und kullissenbauer (ledig, kinderlos) der sich über 170 tage arbeit (wenn ich die zusammen bekomme) freut. diesjäriger, bisheriger umsatz 16000€, -1500 einkommen steruerschuld 2007, firmenkonto –1200€, privatkonto – 500€. (das kann die welt ruhig wissen) ein paar sachen sind mir schon klar: - einen anwalt kann ich mir nicht leisten - der strafbefehl könnte viel schlimmer sein wie würden sie sich in meiner situation verhalten? ... muss ich mit weitern klagen wegen meines vorrausgegangenem fahrverhaltens rechnen?
Zwei Anzeigen (V-Nummern) wegen §263 und §267
vom 11.5.2014 98 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Bitte lesen Sie den kompletten Text und sagen Sie mir dann aus Berufserfahrung darf ich bei der Polizei alles zugeben und um Strafbefehl bitten, denn ich schaff es psychisch nicht einen Gerichtsfall durchzustehen. Habe ich mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu rechnen. ... Ist es ratsam, dass ich das bei der Polizei selber anzeige?
Mehrfacher Ladendiebstahl geringwertiger Sachen
vom 25.11.2007 20 € Historischer Preis
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Dann wurde die Polizei verständigt, die mich dann auch nach hause fuhr, weil ich mich im Geschäft nicht ausweisen konnte und sie bei mir zu hause meine angegeben Personalien überprüften. ... Könnte ich dann noch mit einem Strafbefehl mit hoher Geldstrafe rechnen oder wäre eventuell sogar mein Ausbildungsplatz verloren, weil mein Arbeitgeber davon erfährt und ich ins Gefängnis muss? Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Falsche Verdächtigung wegen Anzeige
vom 17.11.2019 für 34 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Nun hat sich die Beanzeigte verhalten wie ein angeschlagener Boxer und ging selber zur Polizei um eine Gegenanzeige wegen "Falscher Verdächtigung" gegen mich zu stellen. ... Bei der Polizei hatte ich auch nur erwähnt, dass es sich bei der Person die ich anzeige nur um eine Bekannte handelt. ... Sie erzählte dies schließlich meiner Lebensgefährtin am Telefon ( also den Inhalt meiner SMS) Wenn nun gegen mich eine Strafanzeige wegen falsche Verdächtigung gestellt wird, muss ich dann hier mit einer Bewährungsstrafe rechnen ?