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Rauswurf mit über mit 27

12. August 2024 18:20 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

meine Mutter hat mir plötzlich damit gedroht mich rauszuwerfen, wegen einer Kleinigkeit.

Bin 27 Jahre, keine Ausbildung, mehrmals versucht zu studieren, psychische Behinderung anerkannt (50), arbeitslos und es läuft derzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente, weil das Jobcenter mich für arbeitsunfähig sieht. Versuche eine Ausbildung zu finden - erfolglos bis jetzt.

Es liegt seitens meiner Mutter ein noch unausgefüllter Untermietvertrag auf meinem Tisch -von vor ein paar Wochen, wollten den eigentlich gemeinsam ausfüllen. Wie würde sich das ganze verhalten falls es nun einen Mietvertrag gäbe?

Welche Möglichkeiten hätte meine Mutter mich rauszuwerfen? Und in welchem zeitlichen Rahmen muss ich mich darauf einstellen? Einfach Schloss tauschen oder Polizei und dann Rauswurf?
Wie kann ich dagegen vorgehen, falls es soweit kommt?
An welche Stellen kann ich mich wenden um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden?

MfG

12. August 2024 | 19:05

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Mutter kann Sie rauswerfen.

Dabei wird eine Frist von drei Monaten sicherlich zu beachten sein, auch wenn kein Mietvertrag besteht.

Ziehen Sie nicht aus, werden Sie mit einer kostenauslösenden Klage und der anschließenden Zwangsräumung rechnen müssen. Das bringt also nur eine kurze Zeitverzögerung.

Das Schloss einfach auswechseln kann Sie nicht.

Macht sie das trotzdem, können Sie eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen.

Gibt es einen Mietvertrag, muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.

Auch muss eigentlich ein Kündigungsgrund vorliegen. Auch da ist die Frist dann drei Monate.

Ohne Kündigungsgrund wird sich die Frist auf sechs Monate verlängern.

Droht die Obdachlosigkeit, wenden Sie sich schon jetzt an

- eine ambulante Beratungsstelle der Wohnungslosenhilfe
- Wohnungsnotfallhilfen
- Obdachlosenhilfe

Sie müssen Sie vor Ort erkundigen, wer da in Betracht kommt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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