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Unfallflucht ohne Sachschaden mit über 1,1% BAK, Wiederholungstat

| 26. September 2014 22:12 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stephan Rochlitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem bin ich betrunken gefahren und habe dabei aus Dummheit einen Müllcontainer gerammt, ihn aber nicht wirklich beschädigt, und bin weitergefahren. Mir war die Tat zu diesem Zeitpunkt nicht klar (was ich aber auf der Wache nicht gesagt habe). 10 min. Später von Polizei angehalten worden, da mich jemand wohl gemeldet hat.
Pusten ergab 1,48 Promille und ich gestand die Tat. Führerscheinentzug..
Meine Frage nun:
Was kommt auf mich zu, wie soll ich mich verhalten, da ich mit 21 noch in der Probezeit befinde und vor 8 Monaten meinen FS erst wiederbekommen habe (nach Trunkenheitsfahrt mit 1,44 Promille).
Zu den Tagessätzen: Bin noch in Arbeit, aber in 2 Wochen arbeitslos: wie bemisst sich die Tagessatzhöhe?

Bedanke mich schon im Voraus für Auskünfte.
Mfg

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten in jedem Fall einen Strafverteidiger beauftragen, da es sich um eine Wiederholungstat mit sehr geringem Rückfallintervall handelt.
Die Tagessatzhöhe bemisst sich immer nach dem Einkommen, welches Sie im Zeitpunkt der Entscheidung (nicht: Zeitpunkt der Tat) erzielen.
Es handelt sich um eine Trunkenheitsfahrt, falls an der Tonne ein erheblicher Fremdschaden entstanden ist, auch um ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, falls Sie den Unfall bemerkt haben oder hätten bemerken müssen.
Was kommt auf Sie zu:
Falls noch einmal mit einer Geldstrafe geahndet wird (Freiheitsstrafe zumindest möglich), liegt diese sicherlich im Bereich deutlich über 100 Tagessätzen.
Dazu kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre für die Neuerteilung von mindestens 15 Monaten. Da Sie noch in der Probezeit sind, steht auch eine Nachschulung an.
Sie haben auch damit zu rechnen, dass die Führerscheinstelle eine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet, bevor eine Neuerteilung erfolgen kann, da man Sie dort durchaus für nachhaltig ungeeignet zum Führen eines KFZ halten könnte.
Gerade weil so drastische Folgen für Sie im Raum stehen, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen, vielleicht enthält die Akte noch irgendwelche Anknüpfungspunkte, die zu Ihren Gunsten verwendet werden können.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 28. September 2014 | 00:16

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