Jahresmietvertrag abgeschlossen - vorzeitges Kündigen des Vertrags möglich?
vom 8.3.2016
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Beim Vertragsabschluss hieß es dann, dass der Mietvertrag mindestens 1 Jahr laufen muss und ich in dieser Zeit nicht kündigen kann. ... Der Mann ist bereits für Streitereien im Hause bekannt und auch außerhalb des Hauses. ... Oder zum 01.6 - je'''' nachdem wie man das mit der Kündigungsfrist regeln kann.