Erbvertrag für Haus, aber jetzt bekomme ich nichts?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im Fall des Todes des Längerlebenden oder im Fall des gleichzeitigen Versterbens unserer Eltern sollte von uns Kindern das Erbe angetreten werden.Zwischenzeitlich hat sich folgende Änderung ergeben: Durch die Beleihung der Eigentumswohnung, die mein Bruder erben sollte wurde von unserem Vater (Mutter ist vorher schon verstorben) , ein Haus in Italien erworben. Dieses Haus wurde vor 5 Jahren verkauft,weil mein Vater nicht mehr im Ausland leben wollte.