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Entmündigung, unterlassene Hilfe Unterhalt Zahlung

| 10. Februar 2015 14:01 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Eigentlich
brauche ich dringend einen Rechtsanwalt in München.
Aber möchte mich vorerst beraten.

Da ich im Ausland lebe weiss ich nicht an wen,welches Amt ich mich in Deutschland wenden kann ...welches Amt ist in meinem fall zuständig?

Mein Mann und ich sind beide Deutsch-Amerikaner....mein Mann lebt in München... Ich (64 teilweise nach auto Unfall behindert/erwerbungs unfähig) lebe in USA.

Es handelt sich um eine zwangs Entmündigung meines Mannes in meiner Abwesenheit. Es wurde durch meine Stiefkinder (2 Söhne sind Ärzte) beauftragt um meines Mannes Unterhalt an mich zu unterbinden. Das haben die auch geschaft, jetzt stehe ich im Ausland volling vom Geld angeschnitten... und hilflos.

Mein Mann ist Vermögend, hatte mir $14,000 bi-monatlich per Bank direkt Überweisung seit 23 jahren bezahlt.
Das war unsere Vereinbarung... Wir sind sind seit 33 Jahren verheiratet (gesetzliche Gütertrennung) haben einen gemeinsamen Sohn, er studierte in USA.

Ich kann meine Hypotheke und mein leben hier bald nicht mehr zahlen.... Werde mein Haus und meinen wagen verlieren (Lebens wichtig für mich/teilweise behinderte Ausstattung)... Lebe völlig allein in den Bergen und sehr, sehr abgelegenen mein haus und wagen sind meine lebens-notwendigkeit.

Welche rechte habe ich wenn mein Mann entmündigt wird?
Wie kann ich die Unterhaltszahlungen wieder bekommen?
Mein Haus und auto retten, Steuer, heizungs Öl zahlen, etc.?
Welches Amt is zuständig?
Kann ich meine Stiefkinder anzeigen wenn sie mich hier absichtlich verwahrlosen lassen..können sie es einfach machen?

Mein Mann hatte sich einen Rechtsanwalt genommen... Für mich wurde aber nichts getan... Ich bin in einer verzweifelter Lage....durch die konnten Sperrung kann mein Mann mir kein Geld überweisen.

Ich kann hier ohne die Unterstützung meines Mannes nicht überlebenden.
Meine Stiefkinder haben es absichtlich gemacht um sich zu rechen...sie wollten an das Geld meines Mannes herrankommen.

Mein Mann kann auch kein Geld abheben... Seine Kindern kümmern sich nicht...er hat kaum Geld...kann sich nur ein wening essen kaufen. Es ist mir leider unmöglich aus gesundheits und finanziellen gründen zur Zeit nach München zu fliegen.
Ich würde mich auch fürchten

Mein Mann war gezwungen sich vor 3 wochen einer psych.Untersuchung durchzuziehen. Seine Kinder wollen ihm ins Altersheim "abshieben"... Mein Mann wehrt sich dagegen. Wie kann ich uns helfen?

Bitte lassen sie mich wissen ob sie für mich was machen konnen...ich bin ratlos.

Vielen Dank,

10. Februar 2015 | 15:42

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Rechtsanwalt aus München brauchen, zumal die Verfahren schriftlich gestellt werden. Darüber hinaus wäre die Gefahr einer Einwirkung auf den Anwalt gegeben, wenn man sich womöglich dort kennt, zumal die Wege dort relativ kurz sind, gerade wenn es um hohe Summen geht.

In der Sache selbst sollten Sie zunächst Akteneinsicht in die Betreuungsakte beantragen. Dies können Sie beim zuständigen Amtsgericht, welches das Amtsgericht München ist, wenn Ihr Mann direkt in München wohnhaft ist.

Darüber hinaus darf Ihnen auch der Geldfluss nicht so einfach gestoppt werden, zumal eine Vereinbarung existiert, die nicht so einfach aufzukündigen ist. Dies kann auch leicht anhand der regelmäßigen Zahlungen in diesem langen Zeitraum bewiesen werden.

Auch haben Sie zusätzlich noch einen Anspruch auf Familienunterhalt, der sich an Ihrem Bedarf orientiert (§§ 1360a Absatz 3 und 1613 BGB ).

Fazit: Akteneinsicht beim Betreuungsgericht und parallel Aufforderung zur Weiterzahlung der monatlichen Beträge und Auskunft über seine Vermögensverhältnisse.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 12. Februar 2015 | 02:34

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