Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Sie keinen Rechtsanwalt aus München brauchen, zumal die Verfahren schriftlich gestellt werden. Darüber hinaus wäre die Gefahr einer Einwirkung auf den Anwalt gegeben, wenn man sich womöglich dort kennt, zumal die Wege dort relativ kurz sind, gerade wenn es um hohe Summen geht.
In der Sache selbst sollten Sie zunächst Akteneinsicht in die Betreuungsakte beantragen. Dies können Sie beim zuständigen Amtsgericht, welches das Amtsgericht München ist, wenn Ihr Mann direkt in München wohnhaft ist.
Darüber hinaus darf Ihnen auch der Geldfluss nicht so einfach gestoppt werden, zumal eine Vereinbarung existiert, die nicht so einfach aufzukündigen ist. Dies kann auch leicht anhand der regelmäßigen Zahlungen in diesem langen Zeitraum bewiesen werden.
Auch haben Sie zusätzlich noch einen Anspruch auf Familienunterhalt, der sich an Ihrem Bedarf orientiert (§§ 1360a Absatz 3
und 1613 BGB
).
Fazit: Akteneinsicht beim Betreuungsgericht und parallel Aufforderung zur Weiterzahlung der monatlichen Beträge und Auskunft über seine Vermögensverhältnisse.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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