Unterhaltsanspruch bei verändertem Einkommen?
vom 4.7.2013
50 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Vom Jugendamt erhält meine Tochter für die 3 Kinder den gesetzlichen Satz (knapp 500 Euro). Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Mindestunterhalt jedoch knapp 800- Euro. Die Kinder sind 4, 8 und 11 ½ Jahre.