befristeter Arbeitsvertrag rückwirkend unterschrieben
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund (der Grund wird jedoch nicht genau benannt), unterschrieben haben mein Chef und ich den Vertrag am 21.4.2011, der Vertrag ist allerdings mit Wirkung vom 11. ... Was mich interessiert ist folgendes: Ist durch den Arbeitsbeginn am 11.3.11 und die spätere Unterschrift die Befristung wirksam oder handelt es sich dadurch um einen unbefristeten Vertrag?