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10% Einbehalt nach Fertigstellung Dachstuhl

15. Oktober 2006 19:59 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Sehr geehrte Anwälte,

wir haben dieses Jahr unser Einfamilienhaus gebaut und für den Dachstuhl einen Zimmermannbetrieb mit den Arbeiten beauftragt.
Die Arbeiten sind bis auf wenige Mängel gut durchgeführt. Soweit so gut.

Nach Fertigstellung des Dachstuhls habe ich dem Unternehmen 90% des vereinbarten Rechnungsbetrages überwiesen. 10% habe ich als üblichen Einbehalt nach VOB nicht gezahlt.

Nun droht mir der Rechtsanwalt des Zimmermanns bereits nach der ERSTEN MAHNUNG mit einer Klage, wenn ich den Restbetrag nicht zahle.


Meine Frage: Bin ich verpflichtet die restlichen 10% (ca. 800 Euro) zu zahlen? Gilt denn die VOB bei meinem Vertrag?

Hier der Vertragstext:

Auftragsbestätigung über Zimmerarbeiten gemäß Angebot vom xx.x.2006 zum Pauschalpreis von ….. € Brutto.
Vereinbart wird eine Vorauszahlung von 4000€ Brutto zum Materialeinkauf.
Der Restbetrag wird nach Fertigstellung bzw. Abnahme durch den Statiker innerhalb von 5 Tagen gezahlt.

Unterschrift, Datum

Für Ihre Hilfe danke ich im Voraus!

MFG



Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die VOB automatisch auf jeden Vertrag im Baubereich Anwendung fänden. Bei den VOB handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Geltung die Vertragsparteien im Vertrag vereinbaren können . Existiert keine solche Vereinbarung, dann gelten die VOB auch nicht.

In Ihrem Fall wurde offensichtlich keine Klausel vereinbart, aufgrund derer die VOB auf Ihren Vertrag Anwendung finden sollen. Somit können Sie sich etwa hinsichtlich des Sicherheitseinbehalts auch nicht auf die VOB berufen und müssen die im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten genau einhalten.

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine besseren Auskünfte geben kann. Für eine Nachfrage stehe ich dennoch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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