Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die VOB automatisch auf jeden Vertrag im Baubereich Anwendung fänden. Bei den VOB handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um vorformulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Geltung die Vertragsparteien im Vertrag vereinbaren können
. Existiert keine solche Vereinbarung, dann gelten die VOB auch nicht.
In Ihrem Fall wurde offensichtlich keine Klausel vereinbart, aufgrund derer die VOB auf Ihren Vertrag Anwendung finden sollen. Somit können Sie sich etwa hinsichtlich des Sicherheitseinbehalts auch nicht auf die VOB berufen und müssen die im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten genau einhalten.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine besseren Auskünfte geben kann. Für eine Nachfrage stehe ich dennoch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
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