Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu folgender Situation/Konstellation: Sie (angestellte Lehrerin in Teilzeit; Nettoeinkommen, ca. 1.300 Euro; hat für die ersten 2 Lebensjahre Elternzeit genommen) und er (Angestellter, Nettoeinkommen: ca. 2.700 Euro) haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre und 8 Monate), sind aber nicht verheiratet und haben dies auch für die nahe Zukunft nicht vor. ... Es geht dabei vor allem um folgende Fragen: 1.Ist es möglich, in einem solchen Vertrag eine Unterhaltsvereinbarung für den Trennungsfall zu treffen (lediglich zugunsten der Partnerin, für das Kind wäre ohnehin Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen), nach der die Partnerin für einen festgeschriebenen Zeitraum (z.B. drei Jahre nach der Trennung) einen fixen monatlichen Betrag als Unterhalt und Versorgungsausgleich erhält (z.B. 600 Euro)?