Steuer- und Krankenversicherungspflicht für Trennungsunterhalt
vom 31.3.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Seit 15 Monaten lebe ich von meinem Ehemann getrennt und beziehe Trennungsunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von ca. 1350 €. Außer diesem Trennungsunterhalt habe ich keine weiteren Einkünfte. Es ist fraglich, ob ich aufgrund der Höhe des Trennungsunterhalts selber eine Krankenversicherung abschließen muss.