Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Als Ehepartner stehen Ihnen grundsätzlich die Steuerklassenkombinationen III/V; V/III und IV/IV zu.
Da Sie in der Schweiz leben und Ihr Einkommen dort versteuern und damit das Einkommen nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegt, bleibt aber für Sie nur die Kombination IV/IV übrig. Das heißt Ihre Ehefrau bekommt die Steuerklasse IV.
Ehepaare können wählen, ob Sie zusammenveranlagt werden oder einzelveranlagt werden, dies muss aufgrund der konkreten Einkommensverhältnisse geprüft werden, diesbezüglich müssen, bzw. sollten Sie sich an einen deutschen Steuerberater wenden.
Wenn Sie zusammenveranlagt werden, wird Ihr schweizerisches Einkommen berücksichtigt, bei der Einzelveranlagung nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
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