Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer
Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Hier ist dringend die Abgabe der deutschen Einkommensteuererklärung für die Jahre 2007 und 2008 zu empfehlen, bzw. die Berichtigung und Ergänzung, sofern bereits Erklärungen abgegeben wurden.
Sie solllten dem Finanzamt daher ungehend formlos mitteilen, wieviel Sie in dem jeweiligen Jahr brutto verdient haben und in welcher Höhe Sie Sonderausgaben hatten. Sollten Sie nach Mai 2008 auch in Deutschland, Frankreich oder in einem andereEinkünfte erzielt haben, sind diese auch anzugeben. Bei Innehaben eines Wohnsitzes in Deutschland während des gesamten Jahres sind die ausländischen Einkünfte je nach Dauer des Aufenthalts voll zu versteuern oder beeinflussen über den Progressionsvorbehalt, § 32 b EStG
, den Steuertarif.
Mit vollständiger Erklärung der Bruttoeinnnahemn sind Sie erst einmal Ihrer Erklärungspflicht nachgekommen und können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung, d.h. mit ausgefüllten Formularen die steuerliche Situation umfassend darlegen, also auch alle Werbungskosten wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Haushaltsführung etc. Zu der Höhe der Steuer kann man auf Grund Ihrer Angaben keine Berechnung vornehmen, da jedes Jahr 200unabhängig von einander zu veranlagen ist.
da jedes Jahr 2007, bzw. 2008 unabhängig von einander zu veranlagen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin