Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende-gültig?
vom 7.7.2017
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
In meinem unbefristeten Arbeitsvertag steht im Absatz zu "Kündigungsfrist" folgendes: "Das Arbeitsverhältnis kann mit 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund im Sinne des Paragraph 626 BGB." ... Nun habe ich mich etwas erkundigt ob diese Frist zulässig ist und bekam mehrmals die Meinung das es nicht zulässig ist.