2005 habe ich privat von einem Händler einen gebrauchten PKW gekauft, der mir als unfallfrei angeboten wurde. 2010 wurde der Wagen dann mittels Kaufvertrag (mobile.de) unter Ausschluss der Gewährleistung von privat an privat weiterverkauft. Unter Unfallfrei wurde nein angekreuzt, da hinten Kotflügel nach einem Parkschaden lackiert wurden und wegen weiterer Parkdellen beide Stoßfänger erneuert wurden. Diese Mängel wurden im KV auch so benannt, neben dem Unfallfrei nein, als weiterführende Erläuterungen.