ebay-Kauf, Ware nicht abholbereit, Käufer besteht auf Zahlung (Inkasso-Verfahren)
28. April 2015 07:19
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Preis:
43€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir (gewerblich) haben den nachfolgenden Artikel beim Verkäufer (gewerblich) rechtmäßig, über einen so genannten Preisvorschlag, beim Verkaufshaus ebay erworben.
Nach der Annahme des Preisvorschalges vom Käufer aus, habe ich umgehend den Transport veranlassen wollen, leider stellte sich dann heraus, der Schrank der in einem Keller sich befindet müsste herausgehievt werden. Dies ist natürlich nicht die Aufgabe einer Spedition (so die Rückmeldung vn mehreren Speditionen); des Weiteren wäre eine Abholung auch nicht ganztags möglich.
Diese Abklärung dauerte mehr als 14 Tage. Letztendlich bat ich den Verkäufer vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieser erläuterte mir jedoch, die Widerrufsfrist sei bereits verstrichen. [näheres hierzu weiter unten] und forderte nun auch Lagerkosten und die Abholung.
Nach weiteren 30 Tagen erhielten wir ein Schreiben von einem Inkasso-Unternehmen [der Käufer hat uns nur darauf aufmerksam gemacht, allerdings hierzu keinen Hinweis in den AGb´s oder in seiner Rechnung; Mahnung folgte keine].
-> Welche Möglichkeiten bestehen, vom Kaufvertrag zurückzutreten,
-> bzw. darf das Inkasso-Buero direkt eine Inkassovergütung von 70 € + 75 € Warenwert verlangen, ohne direkten Verweis in den AGB´s des Käufers oder der gestellten Rechnung?
-> Laut dem Widerrufsrecht kann "nach Lieferung" der Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgetreten werden.
Die Ware befindet sich allerdings noch beim Käufer, ist somit die Frist überhaupt erst angelaufen?
Vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung; wenn möglich mit §-Bezug.
MfG
(zeitlicher) Ablauf:
- 26. Jan. 2015: Preisvorschlag vom Käufer angenommen, für das Produkt:
http://www.ebay.de/itm/Rittal-19-QuickRack-42HE-Netzwerkschrank-/301484967452?ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:3160
[- 28. Jan 2015: einige Speditionen bzgl. der Abholung angefragt sowie eine Nachfrage beim Käufer über Abholung und Gewicht]
- 02. Feb. 2015: Verkäufer erläutert, der Schrank muss aus dem Keller vom Käufer oder Transporteur getragen werden [im Angebot – Link – steht lediglich: befindet sich im Keller]
- 10. Feb. 2015: Zusendung der Rechnung vom Verkäufer per Mail.
- 16. Feb. 2015: Rückmeldung vom Verkäufer (auf die meinige Rückmeldung: Die Speditionen können den Schrank nicht aus dem Keller herausholen,…) er könne den Schrank auch aus dem Keller, für eine Gebühr von 225,00 € netto aus dem Keller holen und zur Abholung bereitstellen.
- 17. Feb. 2015: (von uns) : Bitte um Neueinstellung des Produktes und Rücktritt vom Kaufvertrag sowie die Kostenübernahme für die Wiedereinstellung zugesichert und bitte um eine Lösung für beide Parteien.
Da der Betrag von 225 € nicht angemessen sei (bei einem Warenwert von 75 €) und ein Herausholen der Ware unsererseits auch nicht in Auftrag gegeben werden darf, da dies Arbeitsrechtlich, bei einem Gewicht von ca. 200 kg (bei zwei Personen) selbst nicht an Möbeltransporteur (wie vom Verkäufer vorgeschlagen) weitergegeben werden kann/darf.
- 18. Feb. 2015: Rückmeldung vom Verkäufer: Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen und sie würden nun eine Lagerungsgebühr (ohne Nennung des Betrags) pro angefangene Woche verlangen.
- 21. Feb. 2015: Kontaktaufnahme über ebay, mit der Bitte dem Käufer das Widereinstellungsprozedere zu erläutern sowie Schilderung der Sachlage.
-4 März. 2015: Weitere Zahlungsaufforderung vom Verkäufer, über ebay. Nachfolgend wurde der Fall von ebay geschlossen – Daher kam unsere Vermutung, dass der Käufer seine Forderung „aufgegeben" hat.
-5. März 2015 (weitere Antwort vom Verkäufer, auf unsere Erläuterung bzgl. dem heraustransportieren der Ware, aus dem Keller):
Man könne den Schrank auch zerlegen und aus dem Keller transportieren; wurde uns zuvor nicht erläutert. Das wäre dann aber dennoch unsere Aufgabe und nicht die des Verkäufers (so die Sichtweise des Verkäufers)
-9. März 2015 (Schreiben vom Verkäufer): Er werde nun den Fall an ein Inkasso-Büro weiterreichen. Und per sofort eine Lagergebühr von 1 € netto/Tag verlangen.
-23. März 2015 Schreiben des Inkasso-Unternehmens) der Gesamtbetrag (Hauptforderung: 75,55 € + Inkassovergütung 70,20 €) ist binnen 14 Tage zu begleichen.
-3. April 2015 tel. Kontaktaufnahme um 19.00 Uhr -> Schilderung des Falles Bitte um Anruf zu einer früheren Zeit (Sachbearbeiterin außer Haus) [„Ihre zuständigen Ansprechpartner erreichen Sie Montag-Freitag 7-20.00 Uhr"]
-6. April 2015 Erneute Kontaktaufnahme Fallschilderung, wieder die bitte um Anruf am nächsten Werktag, da die zuständige Sachbearbeiterin nicht im Hause sei. Fallaufnahme (schriftlich und per Mail) und Fristaufschub zugesichert.
-9. April 2015 (Eingang: 13. April) Schreiben des Inkasso-Unternehmens) der Gesamtbetrag (Hauptforderung: 75,55 € + Inkassovergütung 70,20 €) ist binnen 14 Tage zu begleichen.
-16.April 2015 Erneute Kontaktaufnahme mit dem Inkasso-Buero, bitte um Anruf am nächsten Werktag
-17. April 2015 Die Rückmeldung erhalten, Frau P. habe uns bereits ein Schreiben zukommen lassen. Diese wurde erneut auf den Postweg gebracht. Wir haben diese postalischen Schreiben bis heute nicht erhalten
-22. April 2015 tel. Kontaktaufnahme mit Frau G.t, Frau P. sei nur zwei Mal in der Woche im Hause, daher sei sie sonst nie erreichbar. Das Schreiben wurde uns dann per Fax zugesandt, mit dem Hinweis: die Widerrufsfrist sei zehn Werktage überschritten und greife daher nicht mehr [Auf unser Schreiben, die Widerrufsfrist beginne erst mit der Lieferung/Warenübergang]
Auszug aus der Widerrufsbelehrung:
„Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger"
Widerrufsbelehrung
Auszug aus der
Frist Rücksendekosten
14 Tage Widerrufsrecht: Käufer trägt die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis bezahlt oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Rücknahme akzeptiert - Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV
. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Global Village GmbH Mehrumer Straße 16 46562 Voerde E-Mail: ebay@global-village.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. - Ende der Widerrufsbelehrung -