Rückzahlug Gratifikation bei Kündigung des Arbeitsvertrags
vom 11.6.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Dies gilt jedoch nicht, wenn die Kündigung aus betriebsbedingten oder aus personenbedingten, vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Gründen, erfolgt. ... Aus einem Dokument der IHK (http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Arbeitsrecht/Gratifikationen.pdf) entnehme ich folgende Information: <<< Eine Rückforderung der Gratifikation wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses kurz nach Erhalt der Gratifikation kommt allenfalls dann in Betracht, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. ... Auch finde ich in meinem Vertrag keine Information dazu das durch die Gratifikation die Betriebszugehörigkeit belohnt wird.