Die Ablehnung kam umgehend schriftlich mit dem Zusatz, wir könnten ja den Wagen gerichtlich einklagen (nebenbei bemerkt, sowohl der Fahrzeugbrief, als auch der Kaufvertrag befinden sich in meinem Besitz) Da ich mittlerweile nicht mehr dort wohnhaft bin, wo das Auto gemeldet ist, muss ich den Wagen ummelden. ... 2)kann ich Anzeige wegen Diebstahls erstatten, wegen des entfernen der Sicherungen, des Warndreiecks, des Verbandkastens und des Bordbuches/Werkstattheftes aus dem Wagen (man bedenke auch, dass der Wagen bei einem Verkauf nun aufgrund des fehlenden Bordbuches – „Scheckheftgepflegt“ – nicht mehr der Wert erzielen kann, als wenn dieses vorhanden wäre) 3)Kann ich ein Nutzungsentschädigung fordern für die Zeitdauer, die meine Freu den Wagen gefahren hat (immerhin verliert der Wagen mit jedem KM, den sie im vergangenen Jahr gefahren ist an Wert). 4)Kann diese Nutzungsentschädigung auch im Nachhinein gefordert werden?