Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
1. Ihren Schilderungen zufolge ist in der Tat davon auszugehen, dass der Pkw inkl. privater Nutzung Bestandteil des Arbeitsvertrages geworden ist. Das diese lediglich mündlich vereinbart wurde, steht dem nicht entgegen, da ein Arbeitsvertrag und somit auch seine Veränderung bzw. Erweiterung keiner Schriftform bedarf.
Die Nutzung des Pkw über drei Jahre ist zwar noch etwas kurz. Drei Jahre werden aber durchaus von einer Vielzahl von Arbeitsgerichten als Richtzeit angenommen, in welcher sich eine betriebliche Übung (denn um eine solche würde es sich handeln) etabliert.
Weiterhin würde dafür sprechen, dass Ihren Schilderungen zufolge der Pkw Teil der Vergütung geworden ist. Die Vergütung kann der AG nicht einseitig ändern. Er müsste hierfür eine Änderungskündigung aussprechen.
Hinsichtlich des Pkw würde es sich nach meiner Ansicht also durchaus lohnen, auf eine Fortführung der bisherigen Regelung zu bestehen. Das sich andere Mitarbeiter benachteiligt fühlen, ist zunächst nicht Ihr Problem.
2. Anders sieht es hingegen mit der "Versetzung" aus, die Sie ansprechen. Diese dürfte wohl noch im Bereich des Direktionsrechtes des AG liegen. sofern sich die Art Ihrer Tätigkeit nicht ändert und diese von Ihrem Arbeitsvertrag umfasst ist. Diesbezüglich ist eine betriebliche Übung nicht möglich. Es würde sich höchstens die Frage stellen, ob die Aussage Ihres AG, "Sie seien der Mann für Hausbesuche" als eine Änderung Ihres Arbeitsvertrages anzusehen ist. Allerdings läge hierfür die Beweislast bei Ihnen. Sie müssten diese Aussage also nachweisen können.
Eine Einschätzung, wie ein Gericht hier entscheiden würde, ist daher nicht möglich.
Sofern Sie erwägen, die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen, sollten Sie sich der Hilfe eines Kollegen versichern. Möglicherweise kann dieser schon im Vorfeld den AG zu einem Umdenken bewegen. Gerne können Sie sich zu diesem Zeitpunkt auch an unsere Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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Sehr geehrter Herr RA,
den PKW habe ich im nächsten Monat 3,5 Jahre, was reichen müßte. Der AG behauptet dummdreist, er könne ihn mangels schrftl. Vereinbarung jederzeit wegnehmen; ein Widerrufvorbehalt wurde aber weder schrftl. noch mündl. vereinbart. Im Gegenteil wurde noch vor ca. 2 Wo gesagt, ich solle noch mehr Hausbesuche "organisieren"; in Altenheimen etc.(damit sich ein neuer Wagen auch "lohnt", ich solle auch schon mal die Farbe des PKW auswählen etc.
Jetzt die Rolle rückwärts: mir werden Hausbesuche willkürlich weggenommen (die ich z.T. schon seit vielen Jahren behandele und selber "besorgt" habe, UM (sic!) mir den PKW wegnehmen zu können, das ist doch eine Farce! Das ganze wird neuerdings mit betr. Sparmaßnahmen begründet...
Nebenbei:ich würde ja noch mein altes Fahrzeug fahren, wenn nicht...
Also: die Versetzung geschieht offenbar nicht nach billigem Ermessen, sondern ist Trick 17, um geltendes Recht (Auto=Gehaltsbestandteil) auszuhebeln!
Das Bedürfnis meiner Patienten besteht ja weiterhin...
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat scheint auch die Versetzung nicht dem Zweck zu dienen, betrieblichen Bedürfnissen nachzukommen. Gleichwohl ist zumindest dieser Punkt im Ergebnis nicht einzuschätzen. Ein Richter könnte durchaus der Ansicht folgen, dass die Versetzung vom Direktionsrecht gedeckt ist.
Was den Firmenwagen anbelangt, würde ich Ihnen aber in jedem Fall raten, Ihren Standpunkt zu verteidigen.
Ich wünsche Ihnen auf alle Fälle einen positiven Ausgang der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt