Rückforderung Schenkung - Sozialamt
beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Inhestern / Hannover
Pflege <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ErbStG/16.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 16 ErbStG: Freibeträge">§ 16 ErbStG</a> = Steuerpflichtiger Betrag 57.700,00 - für den ich dann 9.800 DM Steuern bezahlt habe. ... Welchen Betrag wird das Sozialamt als geschenkt ansetzen, den überwiesenen Barbetrag oder den von Finanzamt steuerpflichtig gesetzen Betrag? ... Ich habe bisher mehrere Anwälte konsultiert (Erbrecht/Steuerrecht), jedoch kannte sich keiner wirklich aus und auf Vermutungen möchte ich mich nicht verlassen.