Forderung - haftet Insolvenzverwalter?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Da der eigene Kunde die Zelthalle jedoch nicht sofort benötigte (Grundstück wurde erst später gekauft; keine Lagermöglichkeit), bin ich mit dem GF der GmbH damals schon übereingekommen, dass die Zelthalle noch stehen bleibt, bis sie dann Mitte 2008 abgebaut und abtransportiert wird. ... --Es ist mir wohl bewusst, dass es bei einem Kauf nach deutschem Recht das Abstraktionsprinzip gibt. ... Sie hätten uns zumindest zuallerst einmal über die Insolvenz in Kenntnis setzen müssen" "Nein, denn Sie galten nicht als Gläubiger; der Kauf / Ihre Zahlung geschah vor der Insolvenz" "Bitte?