Situation: am 19.09.05 Gebrauchtwagen gekauft (beim Händler); am 29.09.05 Panne, Auto fahruntüchtig; Auto zur Diagnose zu Kfz-Werkstatt; am 04.10.05 Telefonat mit Verkäufer; verneint Garantie-Anspruch; will eine Unterlagen prüfen und sich wieder melden; am 05.10.05 eMail an Verkäufer, dass ich auf Gewährleistung bestehe am 06.10.05 Reparatur des Autos, da Verkäufer sich nicht meldet und das Auto dringend beruflich benötigt wurde am 07.10.05 weitere Panne, Fahrzeug wieder fahruntüchtig; Auto in Werkstatt zur erneuten Diagnose; am 11.10.05 weitere eMail an Verkäufer; wieder keine Reaktion; Reparatur des Wagens w/dringender beruflicher Nutzung; am 15.10.05 Zahlungsaufforderung mit beigefügten Rechnungskopien per Einschreiben am 26.10.05 (!) Eingang des Antwortschreibens vom Verkäufer: - Verkäufer muss Möglichkeit haben, den Schaden zu beheben - er müsse prüfen, ob überhaupt ein Gewährleistungsschaden vorliege - Verschleißteile müsse er nicht ersetzen meine Meinung: Verkäufer hatte die Möglichkeit, sich zu äußern; Reparaturen und ersetzte Teile sind keine Verschleißteile (Benzinpumpe, Potentiometer, Zündverteiler...); jeweils Tage nach den Pannen musste das Fahrzeug repariert werden, da es dringend gebraucht wurde Liege ich mit meinen Einschätzungen richtig?