Vernichtungs- und Anwaltskosten bei Grenzbeschlagnahme von Falsifikat
vom 2.3.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Nun meine Fragen: 1. hat der Empfänger der Ware die Anwalts- und Vernichtungskosten zu tragen? ... Sie sind somit sowohl in zoll- als auch in markenrechtlicher Hinsicht für die Einfuhr des Falsifikats in die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich. ... Wir werden dies an den Zoll weiterleiten, damit die Vernichtung unter zollamtlicher Aufsicht durchgeführt werden kann.