Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass Sie mit der Speditionsfirma einen sog. Speditionsvertrag geschlossen haben. Dies ist ein spezieller Geschäftsbesorgungsvertrag, bei dem sich der Spediteur zur entgeltlichen Besorgung der Versendung von Gütern verpflichtet (§ 453 Abs. 1 HGB
)
Regelmäßig werden zwischen den Parteien eines Speditionsvertrages die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) als allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart. Für die Haftungsfrage relevant ist ADSp 29, die den Spediteur zum Abschluss einer Speditionsversicherung zur Deckung von Schäden aufgrund von Verletzungen der Spediteurpflichten verpflichtet. Zum Abschluss einer Transport- und Lagerversicherung ist der Spediteur nur bei besonderem Auftrag verpflichtet (ADSp 21).
In Ihrem Falle würde ich aber dringend die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfehlen, da das Unternehmen - wie von Ihnen geschildert - auf Schreiben Ihrerseits nicht mehr reagiert.
Es könnten hier schadensersatzrechtliche Ansprüche bestehen. Auch evtl. strafrechtlich relevantes Verhalten des Spediteurs kommt in Betracht.
Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. Der Kollege wird dann - notfalls auf dem Klageweg - Ihre Ansprüche durchsetzen.
Die Kosten richten sich im Regelfall nach dem der Sache zugrundeliegenden Gegenstandswert. Mangels Informationen kann ich dies nicht abschließend beurteilen. Der beauftragte Kollege wird Ihnen dies jedoch auf Nachfrage vor Mandatserteilung mitteilen können.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Weber
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 25.06.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Rückfrage vom Fragesteller
27.06.2006 | 07:13
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann ich auch Sie persönlich als Anwalt einschalten (Sitz der Firma ist Nürnberg)und könnten wir dann die Kommunikation telefonisch und via internet stattfinden lassen ?
Bitte teilen Sie mir kurz mit, wie das weitere Vorgehen wäre,
vielen Dank im Voraus Katja Wunderlich