Fragen zu Scheidungsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Welche Kosten (Versicherungen (Lebensversicherung, Haftplicht, Rechtsschutz, Hausrat), laufende Kosten für neuen Wohnung (Miete, Strom, Wasser, Gas), Darlehen für Auto etc.) können nach der Scheidung noch auf das Gehalt angesetzt werden bevor der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt berechnet werden?