Mietrecht) * Ort: Großraum Nürnberg * Bisherige juristische Information des Anwaltes vom Mieterverein: Zitat: "Zur Gartenpflege eines mit vermieteten Garten gehören nach der Rechtsprechung, soweit vertraglich keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, nur einfache Arbeiten wie Unkraut Jäten oder Rasen mähen. Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, steht dem Vermieter kein Direktionsrecht hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflege zu. ... Da es sich bei der "Zähmung" des Bambus um Arbeiten handelt, die über einfache Arbeiten, die ein Mieter üblicherweise durchführen kann, weit hinausgehen, ist der Vermieter für die Beseitigung des Bambus zuständig, so wie er beispielsweise auch das Fällen morscher Bäume zuständig ist." ------------------------ Mein Gedanke ist einen Brief mit allen Fakten (wann Aufmerksam gemacht, mögliche Folgen bei Ignoranz) zu schreiben und diesen per Einschreiben oder besser per Zeuge zu übergeben, damit ich einen Nachweis habe, dass ich meinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht habe.