Wie vorgehen?Vermieter lehnt Verantwortung ab. Bambuspflanzen bedrohen Haus,Terrasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im Mieterverein und habe eine juristische Antwort auf mein Problem vorliegen (siehe unten). Diese Anfrage hier dient dazu eine weitere Meinung einzuholen und das weitere juristisch sichere Vorgehen festzulegen.
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Problembeschreibung:
Ich wohne seit 2,5 Jahren in meiner derzeitigen Wohnung (96 m²). Mein Vormieter pflanzte auf ca. 9 m² Bambus an. Dabei wurde es versäumt eine Rhizomsperre (Wurzelsperre) in das Erdreich einzubringen. Seit diesem Jahr verbreitet sich nun der Bambus extrem. Innerhalb von wenigen Wochen breitete er sich in einem Umkreis von 5 Metern schon massiv aus. Die neuen Triebe sind dicker (bis zu 4 cm) und höher (ca 4-5 m) als die bisherigen. Derzeit sind auch schon einige Platten des Gehwegs durch die Bambuswurzeln unterlaufen und locker. Ich lasse die Triebe zur Zeit wachsten, da ich es für besser halte die Kraft der Pflanze nach oben zu lenken als in die Breite. Abgeschnittene Triebe wachsten nicht nach, die Wurzel wächst weiter.
Ausgrabungsversuche mit dem Spaten scheiterten (40 Minuten für ca. 50 cm der groben Wurzeln). Im Internet musste ich dann lesen, dass es keine Möglichkeit gibt Bambus zu vernichten, er muss ausgebaggert werden bevor er Platten anhebt und das Haus beschädigt (Isolierung, Putz, Stufen etc.). Der Bambus wird sich weiter ungehemmt auch bis zu Nachbargrundstücken ausbreiten. Unter www.Bambus.de ist das mit recht drastischen Bildern auch zu sehen.
Mir ist sehr an einem guten Verhältnis zum Vermieter gelegen, ich habe ihn mehrfach darauf aufmerksam gemacht und angeboten bei der Beseitigung zu helfen. Ich wollte ihn den Ernst der Lage klarmachen und auch die Ausdrucke aus dem Internet zeigen. Er lehnt es jedoch ab da Verantwortung zu übernehmen oder mir zu schriftlich zu bestätigen, dass ich ihn informiert habe. Er behauptet, dass ich damals die Pflanzen vom Vormieter übernommen habe und somit dafür zuständig bin.
Fakt ist aber, wenn er das Problem ignoriert, werden sich demnächst die Platten meiner Terrasse anheben, der Rasen weiter geschädigt und bald das Nachbargrundstück betroffen sein.
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Frage:
Wie verhalte ich mich nun am Besten? Ist meine Gedankenansatz von Unten rechtlich sinnvoll oder gibt es einen besseren Weg? Ziel soll es sein, dass ich später nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden kann weil ich das oder das versäumt habe.
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Weitere Fakten:
* Wohnfläche 96m²
* Rasenfläche ca 160 m²
* Im Mietvertrag ist nur die Rasenpflege und Unkrautbeseitigung geregelt.
* Es gibt keine schriftlichen Übernahmeerklärungen für die Pflanzen. Möglicherweise wurde ich bei Einzug gefragt ob mein Vormieter die Pflanzen stehen lassen soll. Selbst in einem solchen Fall kann man von mir doch nicht verlangen, dass ich die fachgerechte Anpflanzung kenne und überprüfe?
* ich bin Rechtschutzversichert (incl. Mietrecht)
* Ort: Großraum Nürnberg
* Bisherige juristische Information des Anwaltes vom Mieterverein:
Zitat: "Zur Gartenpflege eines mit vermieteten Garten gehören nach der Rechtsprechung, soweit vertraglich keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, nur einfache Arbeiten wie Unkraut Jäten oder Rasen mähen. Soweit im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, steht dem Vermieter kein Direktionsrecht hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit der Pflege zu. Er kann Ihnen also keine Anweisung erteilen, den Bambus zu entfernen.
Da es sich bei der "Zähmung" des Bambus um Arbeiten handelt, die über einfache Arbeiten, die ein Mieter üblicherweise durchführen kann, weit hinausgehen, ist der Vermieter für die Beseitigung des Bambus zuständig, so wie er beispielsweise auch das Fällen morscher Bäume zuständig ist."
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Mein Gedanke ist einen Brief mit allen Fakten (wann Aufmerksam gemacht, mögliche Folgen bei Ignoranz) zu schreiben und diesen per Einschreiben oder besser per Zeuge zu übergeben, damit ich einen Nachweis habe, dass ich meinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht habe. Ich wollte eine Frist stellen und wenn diese verstrichen ist den Bambus immer oberhalb der Erde abschneiden (das löst aber letztlich nicht das Problem).
Selbst den Bambus mit einen Minibagger auszugraben wäre auch keine Lösung denn was ist, wenn dabei Schäden entstehen?
Sollten Sie mir zu einen Einschreiben raten, ist mir allerdings unklar wie so etwas rechtlich verbindlich ist. Man kann damit doch auch einen anderen Inhalt schicken und behaupten, das wäre dieses Schreiben. Über den Inhalt sagt eine Nachweis für ein Einschreiben doch nichts aus.
Auf Anfrage kann ich Ihnen gern Fotos zur Verfügung stellen.
Vielen Dank für Ihre Antwort