<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1093.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1093 BGB: Wohnungsrecht">§ 1093 BGB</a> in einer Wohnung,in dem mir übergebenen Haus -Es besteht laut diesem Vertrag keine Verpflichtung für meine Mutter sich an den allgemeinen Umlagen zu beteiligen. -„Ausgenommen hiervon sind lediglich die Unkosten für Strom, Heizung, Warm- und Kaltwasser und Abwasser sowie Müllabfuhr, die nach dem tatsächlichen Verbrauch bzw. nach Kopfteilen umgelegt werden.“ -Seit dieser Zeit bezahlt meine Mutter eine Pauschale von 100,-€ monatlich für die anfallenden „Nebenkosten“. ... -Ist mit der mündlichen Absprache ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen und hat meine Mutter, durch die regelmäßige Zahlung seit 1999, ihr Einverständnis zu dieser Abrechnungsform gegeben? ... -Wie ist der rechtliche Hintergrund diese Jahresendabrechnung mit dem Argument zu verweigern: Es gibt einen wirksamen Vertrag über eine Pauschalzahlung, durch mündliche Absprache, der bisher akzeptiert wurde.