Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Ob vorliegend eine Scheinselbständigkeit gegeben ist oder nicht, lässt sich im Wesentlichen anhand folgender Kriterien beurteilen:
- Sie beschäftigen keine eigenen Arbeitnehmer
- die Geschäftsbeziehung ist auf Dauer ausgerichtet (in der Regel mehr als 1 Jahr)
- Sie sind in den organisatorischen Ablauf des Auftraggebers eingebunden und weisungsgebunden tätig und vergleichbare Aufgaben lässt der Auftraggeber in der Regel von angestellten Mitarbeitern ausführen
- unternehmerische Entscheidungen werden von Ihnen nicht getragen, da Sie hierauf keinen Einfluss haben
Anhand Ihrer Schilderung spricht einiges dafür, dass hier eine scheinselbständige Tätigkeit gegeben ist. Im Rahmen eines Verfahrens nach § 7a SGB IV
kann die deutsche Rentenversicherung Bund eine verbindliche Feststellung im Hinblick auf die Sozialversicherungspflicht hierüber treffen.
Konkret ist aber immer die Vertragsgestaltung im Einzelfall entscheidend, sodass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage nur nach Prüfung des Vertrags möglich ist, die ich im Rahmen einer Mandatierung gerne vornehmen kann.
In jedem Falle sollte aber die nach Ihren Angaben nicht eingehaltene Kündigungsfrist geprüft werden, da Ihnen hieraus eventuell weitere Vergütungsansprüche zustehen.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
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