Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ist noch nicht gegeben.
1. Vielmehr müssen Sie die vertraglich nicht geregelten Zusatzleistungen gegenüber dem Kunden abrechnen und diesen zur Zahlung auffordern. Mit der Abrechnung dieser Zusatzleistung für die Vergangenheit teilen Sie zudem mit, dass Sie diese Zusatzleistungen beispielsweise ab dem Monat Oktober nicht mehr erbringen können, wenn die ausgestellten Rechnungen bis dahin nicht ausgeglichen sind.
2. Gleiches gilt für die Anzahl der zu verpackenden Artikel. Hierkommt es aber entscheiden auf die vertragliche Regelung an, da mündliche Absprachen nur schwer zu beweisen sind. Wurde die Verpackung von 1 bis 2 Artikel vereinbart, ist die Verpackung von mehr als zwei Artikeln gesondert zu vergüten. Auch hier ist der zusätzliche Aufwand in Rechnung zu stellen. Sollte die Rechnung ebenfalls nicht innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen werden, teilen Sie mit, dass Sie lediglich einen Anteil von 15 % mit mehr als einem Artikel verpacken und versenden werden. Die darüber hinausgehenden Sendungen mit mehr als einem Artikel können dann nicht mehr bearbeitet werden.
3. Eine außerordentliche Kündigung kann zu erheblichen Schadensersatzansprüchen führen. Vielmehr sollten Sie sich strikt an dem vereinbarten Vertrag halten und Mehrleistung vergütet verlangen und diese bei Nichtzahlung ab dem kommenden Monat nicht mehr erbringen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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