Kündigungfrist Arbeitsvertrag
vom 18.12.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Das Problem ist ich weiß nicht die Kündigungsfrist da im Arbeitsvertrag folgendes steht: Nach Ablauf der Probezeit in §2 richten sich die Fristen für eine ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 622 Abs. 1, Abs. 2 BGB). Soweit sich kündigungsfristen für eine arbeitgeberseitige Kündigung verlängern, verlängert sich gleichermaßen die Frist für eine arbeitnehmerseitige Kündigung. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.