Pachtvertrag Kündigung
| 30.06.2020 21:00
| Preis:
60,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fragen beziehen sich auf ein Pachtgrundstück mit Wochenendlaube, welches auf unserem Eigentumsland eingerichtet wurde.
1. Der Pächter bekommt jeweils beginnend zum 01.05. des Jahres einen immer gleichlautenden einjährigen Pachtvertrag.
Dieser wurde ihm für 2020/21 nachträglich am 02.06.2020 mit Bitte um unterschriebene Rückgabe zum 16.06.2020 zugestellt. Die über die letzten Jahre vereinbarte Pacht wurde vom Pächter vorab bezahlt.
Der Pachtvertrag wurde bis jetzt nicht vom Pächter unterschrieben.
2. Auf dem Pachtgrundstück gab es einen alten, nicht mehr nutzbaren Abwasseranschluss, den der Pächter mangels Baumängel nicht mehr in Anspruch nehmen konnte.
Vor etwa anderthalb Jahren wurde von uns als Verpächter vermutet, dass der Pächter seine Abwässer in irgendeiner Form entsorgt, da er sich auch tageweise auf dem Grundstück aufhielt. Er informierte uns, dass er seine Abwässer über ein privates Nachbargrundstück mittels dortigem Auffangbehälter entsorgt. Er sowie der Eigentümer des privaten Nachbargrundstückes wurden bereits Ende 2018 zum Nachweis der Entsorgung mittels Rechnungen aufgefordert. Die wurde nochmals mit Frist zum 30.06.2020 wiederholt. Auch ein Termin für eine Grundstücksbesichtigung beim Pächter blieb unbeantwortet.
3. Der genannte Pächter sowie der Eigentümer (seit ca. 2010) des nachbarlichen Privatgrundstückes sind an eine vor ca . 30 Jahren auf unsere Kosten verlegte Trinkwasserleitung angeschlossen. Diese ist über die Jahre marode und jetzt defekt.
Folgende daraus Fragen:
Ist der Vertrag auch ohne Unterschrift des Pächters in der verfassten Form gültig ? Kann somit von einer Akzeptanz des Pächters ausgegangen werden?
Berechtigt die Vermutung, dass die Abwässer nicht den Regeln der Technik bzw. entgegen dem Umweltschutz entsorgt werden bzw. der Nichtnachweis einer legalen Entsorgung sowie die weiterführende Verweigerung des Pächters zu einer Grundstücksbesichtigung zu einer fristlosen Kündigung? Darf das Grundstück auch ohne Beisein des Pächters betreten werden?
Sind wir als Eigentümer verpflichtet, unsere private Trinkwasserleitung zu sanieren?