In der zweiten Kündigung habe ich das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde versehentlich mit dem 07.01.2020, statt mit dem 17.01.2020 angegeben und direkt einen Brief der Anwältin der ehemaligen Mitarbeiterin bekommen, dass die zweite Kündigung unwirksam sei, da das Datum fehlerhaft ist, und dass der Sachverhalt arbeitsgerichtlich geklärt werde, wenn ich die Kündigung nicht bis zum 02.07.2020 zurücknehme.