Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist zutreffend, dass aufgrund der jüngsten Rspr. davon auszugehen ist, dass vermeintlich selbständige Versicherungsmakler aufgrund der geschlossenen Verträge als Arbeitnehmer zu betrachten sind. Ob sich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem konkreten Fall wegen der kurzen Beschäftigungsdauer lohnt, kann ich an dieser Stelle nicht abschließend bewerten, da der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate selbst aufzukommen hätte.
Das Thema "Adressenkauf" erscheint mir sehr problematisch zu sein. Selbst bei einem Selbständigen könnte eine entsprechende Verpflichtung rechtswidrig sein, falls die Adressen z.B. unlauter beschafft worden sind. Ob das entsprechende Entgelt nun von einem Arbeitnehmer verlangt werden könnte, erscheint fraglich. Dies wäre jedenfalls dann unzulässig, wenn somit Arbeitsentgelt rechtswidrig zurückverlangt würde. Eine nähere Auskunft kann jedoch erst nach Prüfung des maßgeblichen Vertrags erfolgen.
Ein Grundgehalt steht Ihnen vermutlich nicht zu, wenn es dafür keine vertragliche Vereinbarung gibt. Auch ein Arbeitnehmer kann auf Provisionsbasis entlohnt werden.
Da Sie dem Grunde nach Ansprüche gegen die AG haben, können Sie mit den gegen Sie gerichteten Ansprüchen die Aufrechnung erklären, so weit sich die Ansprüche decken oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Sie sollten die geltend gemachten Forderungen daher vorerst nicht begleichen und einen Anwalt mit der umfassenden Prüfung des Falles beauftragen. Falls Sie sich diesbezüglich an mich wenden möchten, können Sie gerne Kontakt mit mir per Email aufnehmen, um das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten abzuklären.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Liedtke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Liedtke
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Rechtsanwalt Lars Liedtke
Sehr geehrter Herr Liedke,
die Adressen sind nicht unlauter beschafft worden, das waren Internetanfragen von Interessenten.
Mit welchen Kosten kann ich denn rechnen, wenn ich Sie beauftrage hier weiter zu prüfen.
Ich möchte natürlich ungern weitere Kosten verursachen, die sich im Endeffekt nicht rechnen.
MfG
Karsten Peters
Sehr geehrter Fragesteller,
ich habe Ihnen soeben ein Angebot unterbreitet und per Email übersandt.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Liedtke
Rechtsanwalt