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Selbständig oder Angestellt

15. September 2008 13:05 |
Preis: 35€ Historischer Preis
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


18:00

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgender Rechtsfrage:

Bei der MEG AG war ich von 12/2006 - 04/2007 als Versicherungsmakler "freiberuflich" tätig.

Wie sich jetzt 2008, belegt auch durch ein Urteil, herausgestellt hat, waren für diesen Zeitraum sämtliche Mitarbeiter als ANGESTELLTE zu deklarieren.
Es gab hier auch schon eine Veruteilung der MEG AG zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Der übliche Ablauf damals war, dass der "Freie Versicherungsmakler" Adressen kaufen muss von der MEG AG ( 20/Monat zum Preis von 119 Euro/Stck. = 2380 Euro/Monat ).

Nun hat sich durch Stornos eine "Schuld" gegenüber der MEG AG
von ca. 3800 Euro aufgebaut.
Mein Gedanke - wenn ich doch in der Zeit rückwirkend nicht selbständig sonder angestellt war, darf der "Arbeitgeber" mir denn überhaupt diese "Datensätze" in Rechnung stellen und steht mir nicht dann auch ein Grundlohn für diese Zeit zu, auch wenn es über 1 Jahr her ist ?

Je nachdem, wie die Sachlage sich entscheidet, steht mir ja dann wohl ein PLUS zur Verfügung, deshalb würde ich gern erst einmal abwarten aber die MEG AG drängt auf Rückzahlung - kann ich diese
vorerst aussetzen oder muss ich die Rückzahlung (Ratenzahlung) unabhängig leisten ?

MfG


15. September 2008 | 14:15

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es ist zutreffend, dass aufgrund der jüngsten Rspr. davon auszugehen ist, dass vermeintlich selbständige Versicherungsmakler aufgrund der geschlossenen Verträge als Arbeitnehmer zu betrachten sind. Ob sich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem konkreten Fall wegen der kurzen Beschäftigungsdauer lohnt, kann ich an dieser Stelle nicht abschließend bewerten, da der Arbeitnehmer für die letzten 3 Monate selbst aufzukommen hätte.

Das Thema "Adressenkauf" erscheint mir sehr problematisch zu sein. Selbst bei einem Selbständigen könnte eine entsprechende Verpflichtung rechtswidrig sein, falls die Adressen z.B. unlauter beschafft worden sind. Ob das entsprechende Entgelt nun von einem Arbeitnehmer verlangt werden könnte, erscheint fraglich. Dies wäre jedenfalls dann unzulässig, wenn somit Arbeitsentgelt rechtswidrig zurückverlangt würde. Eine nähere Auskunft kann jedoch erst nach Prüfung des maßgeblichen Vertrags erfolgen.

Ein Grundgehalt steht Ihnen vermutlich nicht zu, wenn es dafür keine vertragliche Vereinbarung gibt. Auch ein Arbeitnehmer kann auf Provisionsbasis entlohnt werden.

Da Sie dem Grunde nach Ansprüche gegen die AG haben, können Sie mit den gegen Sie gerichteten Ansprüchen die Aufrechnung erklären, so weit sich die Ansprüche decken oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Sie sollten die geltend gemachten Forderungen daher vorerst nicht begleichen und einen Anwalt mit der umfassenden Prüfung des Falles beauftragen. Falls Sie sich diesbezüglich an mich wenden möchten, können Sie gerne Kontakt mit mir per Email aufnehmen, um das weitere Vorgehen und die damit verbundenen Kosten abzuklären.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 16. September 2008 | 10:01

Sehr geehrter Herr Liedke,

die Adressen sind nicht unlauter beschafft worden, das waren Internetanfragen von Interessenten.
Mit welchen Kosten kann ich denn rechnen, wenn ich Sie beauftrage hier weiter zu prüfen.
Ich möchte natürlich ungern weitere Kosten verursachen, die sich im Endeffekt nicht rechnen.

MfG

Karsten Peters

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. September 2008 | 18:00

Sehr geehrter Fragesteller,

ich habe Ihnen soeben ein Angebot unterbreitet und per Email übersandt.

Mit freundlichen Grüßen,

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

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