Er möchte den Nutzungsvertrag sehr gern im gegenseitigen Einvernehmen mit einer Entschädigung auflösen, schreckt aber bisher vor einer offiziellen Kündigung zurück, da der Sprecher der Eigentümergemeinschaft in mündlichen Gesprächen mehrfach angekündigt hat, dass er mit Beendigung des Nutzungsvertrages den Abriss verlangen wird, obwohl bei meinem Vater sehr viele Interessenten anfragen, ob er ihnen die Grundstücksbebauung verkaufen würde. ... Könnte mein Vater die "Datschenbebauung" -rechtlich gesehen- an einen Interessenten verkaufen, der sich dann seinerseits um alle weiteren Angelegenheiten mit der Erbengemeinschaft des Grund und Bodens selber kümmern möchte ?