Beschäftigungsverbot Schwangerschaft Lohnfortzahlung
vom 27.5.2021
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
4. wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte und erneut schwanger werde, setzt sich mein Lohn in der Mutterschutzzeit und der anschließenden Stillzeit(Beschäftigungsverbot) des 2. Kindes dann aus den letzten 3 Monaten vor Eintritt der SW zusammen ( also TZ) oder wird der Lohn in der Elternzeit durch TZ nicht berücksichtigt und es greift wieder der ursprüngliche Vertrag vor des zusätzlichen Vertrags durch Elternzeit?