Provisionsvereinbarung Makler - Hauskauf
vom 29.6.2021
für 68 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Provisionsvereinbarung eines Makler steht folgender Text: "Der Käufer verplichtet sich, die genannte Maklerprovision zu zahlen. Der Makler erhält hierdurch einen eigenen, direkten, unmittelbaren und vom bestand des Kaufvertrages nicht abhängigen Zahlungsanspruch gegen den Käufer gem. § 328 BGB, der mit der Beurkundung des Vertrages fällig wird. ... Gemiende übt Vorkaufsrecht aus oder Käufer/Verkäufer überlegen es sich anders, muss der Käufer am Ende doch zahlen ?