Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Maklerprovision - Kam ein Maklervertrag zustande?

5. Januar 2009 00:18 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Folgender Fall:

A findet ein Haus, das über Makler auf einem Internet-Immobilienportal zum Verkauf angeboten wird. Dass eine Courtage verlangt wird, ist dort angegeben. A ruft den Makler an, der ihm die Vermittlung einer Besichtigung in Aussicht stellt und die Straße, jedoch nicht die Hausnr. nennt. Genaue Auskünfte über das Objekt kann der Makler nicht geben.

Parallel findet die Frau des A unabhängig das gleiche Objekt auf einem anderen Portal zum Verkauf direkt durch Eigentümer, komplett mit Adresse und Kontaktdaten.

A gibt dem Makler nun telefonisch bekannt, an einer Vermittlung nicht mehr interessiert zu sein. Er nimmt dann Kontakt mit dem Eigentümer auf und kauft das Haus.

Fragen:

1) Kam ein Maklervertrag zustande?

2) Hat der Makler Anspruch auf eine Provision?

3) Was kann A machen oder hätte A machen können um seine Rechtsposition gegenüber dem Makler für den Prozessfall zu sichern?

5. Januar 2009 | 01:35

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Wenn A von dem Makler noch kein Expose bekommen hat, ist kein Vertrag zwischen A und dem Makler zustandegekommen. Dementsprechend hat der Makler auch gegen A keinen Anspruch auf Provision und A hätte seine Rechtsposition auch durch nichts verbessern können.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung


ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER