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PROVISIONSVEREINBARUNG englisch prüfen

9. März 2009 18:47 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich beabsichtige eine kleine Immobilie zu erwerben. in dem KV soll ich Rücktrittsrecht eingeräumt bekommen, wenn ich die Finanzierung nicht erhalte.

Wie verhält es sich mit der nachstehenden Vereinbarung zwischen mir und dem Makler ?

Grundlage ist deutsches Recht / Maklerrecht

Meines erachtens ist die Provision im allgemeinen zahlbar, verdient und fällig wenn der Vertrag unterzeichnet wird, unabhängig von der Möglichkeit des Rücktritts.

Es gilt zu prüfen ob der Makler aus dieser nachstehenden Vereinbarung einen Anspruch erleiten kann.

ich bitte um eine detailierte Stellungnahme mit Begründung wenn dem nicht so ist - wenn ja, wie müsste die Änderung lauten, dass die Provision erst zahlbar, verdient und fällig wird, wenn der Kaufpreis fliesst, damit ich bei Ausübung meines Rücktrittsrechtes nicht in die Provisionfalle komme:






Non Circumvention & Fee Agreement

1. We hereby to confirm that property in BeStrasse 2, – Germany ("Property"), owned by XXXGroup, was presented to our company by MAKLER XX, Adv.

2. In case we and / or any of our subsidiary / affiliated companies will purchase this property, , will be entitled to receive fees of €2180 + VAT (if applicable) . (hereinafter: "Fees")

3. We will deposit the fees in the Notary account which will execute the transaction and will instruct him to transfer the fees to your accounts at same date & venue of which the consideration of purchase amount will be transferred to seller account.

4. We also confirm not to circumvent you and not approach the presented Seller, XXGroup and / or any of its subsidiaries / affiliated companies, and not conduct any businesses with them, unless via and through you, for period until completion of 5 consecutive transactions.

5. We will distribute the fees to accounts according written instructions as will be issued by MAKLER


:


-- Einsatz geändert am 09.03.2009 19:18:00

9. März 2009 | 20:19

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

Die dargestellte Vereinbarung wird Ihren Vorstellungen nur zum Teil gerecht und sollte zumindest durch eine Ergänzung klargestellt werden.

Nach Zif 2) entsteht, wie Sie richtig vermuten, der Provisionsanspruch mit Abschluss des Kaufvertrages. Die Ihnen eingeräumte Rücktrittsmöglichkeit ist hierbei nicht berücksichtigt, was natürlich zu Problemen führen kann. Sie sollten daher bereits in dieser Vereinbarung klar regeln, dass Ihnen ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird und dass bei Ausübung dieses Rücktrittsrechtes der Provisionsanspruch des Maklers entfällt.

Zif 2 sollte daher ergänzt werden im Sinne von
the claim is cancelled again if the buyer withdraws efficiently from the contract.


Nach Zif 3) sind Sie zur Hinterlegung der Provision auf dem Notaranderkonto verpflichtet mit der Maßgabe, dass die Provision an den Makler ausgezahlt wird, wenn der Kaufpreis an den Verkäufer geht. Auch diese Regelung berücksichtigt nicht die Möglichkeit und die Folgen des wirksamen Rücktritts vom Vertrag.
Um Ihnen schon jetzt einen Rückzahlungsanspruch auch hinsichtlich dieser beim Notar hinterlegten Provision zu geben, sollte eine Formulierung eingesetzt werden im Sinne von

If the buyer withdraws from the contract, the commission is paid back to him.


Bei weiteren Fragen können Sie auch den beurkundenden Notar fragen, er ist Ihnen auch noch während der Beurkundung zur Beratung verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 9. März 2009 | 20:48

Guten Abend,
besten Dank für ihre Stellungnahme. Ich möchte keine schlafende Hunde wecken bzw. das Rücktrittsrecht nicht erwähnen, vielmehr sollte die Klausel lauten, dass der Käufer die mit Kaufpreiszahlung fällige, zahlbar und verdiente Provision unwiderruflich auf das Konto der Maklerin anweisen wird.

somit hätte die Maklerin keinen Anspruch, richtig ?

Bitte übersetzen Sie mir diese Version oder eine die meiner Vorstellung entspricht.

Danke - ich sichere Ihnen schon jetzt eine gute Bewertung zu und verbleibe. MfG Khan

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. März 2009 | 23:43

Sie wollen letztlich eine Veränderung der Voraussetzung für das Entstehen der Maklerprovision vereinbaren, ohne jedoch dem Makler den Grund für diesen Änderungswunsch darzulegen. Ich befürchte, dass das nicht gehen wird, ohne schlafende Hunde zu wecken.

Sie müssten dann Zif 2) inhaltlich grundlegend ändern und aus
In case we ... will purchase this property (=Entstehen mit Vertragsschluss) eine Formulierung machen im Sinne von

In case we ... will purchase and pay the price and we will pay the price to the Notary''s account ...

machen.

Wenn der Makler diese Veränderung hinnimmt, ohne nach dem Grund zu fragen, dürften Sie das erreicht haben, was Sie möchten.

Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg.


Mit freundlichen Grüßen

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