Der GF der deutschen Firma ist generell der Meinung, dass gar kein Anstellungs- oder Arbeitsvertrag existiert, da der Beratervertrag ausgelaufen ist, und es sonst nur einen ab 1.01.1998 geltenden Vertretungsvertrag zwischen der deutschen Firma und der Niederlassung gibt, der nichts bezüglich meiner Vergütung enthält. Nach seinen Worten befinden wir uns in einem vertragslosen Zustand, so dass er sich auch nicht an Kündigungsfristen etc. halten müsse. Auf Anfrage hat mir der frühere Inhaber der Firma übrigens bestaetigt, dass nach seiner Meinung ein Arbeitsvertrag vorlag.