Hausbau - Mängel
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Laut Vertrag hat sich der Bauträger verpflichtet, die Beauftragung der Baugenehmigung durchzuführen und die Kosten dafür zu tragen. ... 2.Können wir alternativ zu 1. vom Vertrag zurücktreten und andere Firma für den kompletten Bau beauftragen?