Sozialversicherung bei ausländischem Arbeitgeber und Arbeitsort Deutschland
vom 12.11.2015
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Nun erfuhr ich, dass der Wohnstaat für die Entrichtung der Sozialversicherung maßgeblich ist, sofern man nicht mindestens 75% seiner Arbeitszeit physisch in der Schweiz verbringt, was bei mir nicht der Fall ist.