Kündigung in Probezeit, garantierte Bonuszahlung, Arbeitgeberwechsel
In der Mitteilung über die Bonuszahlung wurde nun kürzlich mitgeteilt, dass diese zurückgefordert werden kann, wenn man das Unternehmen vor dem 1.10.2010 verlässt. Dies ist für das Unternehmen ein Novum und meines Wissens nach nur bei den betroffenen, zu versetzenden Angestellten angewendet worden. ... Ich würde mich sehr über eine entsprechende Beantwortung meiner Fragen freuen.