Sperrzeit Arbeitsamt nach Aufhebungsvertrag mit Abfindung
vom 29.3.2018
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Hallo zusammen, ich habe eine Abfindungsvereinbarung mit meinem Arbeitgeber geschlossen. Diese beinhaltet dass ich mein letztes Gehalt im April bekomme und dann 3 Monate freigestellt werde (MAI, JUNI, JULI). Die unentgeltliche Freistellung habe ich verhandelt, damit ich noch Zugriff auf mein Firmenaktienpaket bekomme, dass Ende Juli für mich verkaufbar wird.Ab Ende Juli bin ich vertraglich aus der Firma raus.