Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Muss ich meinen Arbeitsplatz überhaupt kündigen, um versicherungspflichtig zu werden?
Nein, wenn Sie unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, werden Sie sofort, also noch im selben Monat versicherungspflichtig. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Verringerung des Einkommens lediglich vorübergehend ist (z. B. Kurzarbeit oder Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit).
Dies gilt sowohl in dem Fall, daß Sie bei demselben Arbeitgeber bleiben als auch dann, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln.
Ihre weiteren Fragen haben sich damit erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 14.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstraße 80
37083 Göttingen
Tel: 0551/43600
Tel: 0170/4669331
Web: http://www.ra-vasel.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Vasel,
vielen Dank für Ihre aus meiner Sicht überaus positive Nachricht. Da ich so viele gegenteilige Meinungen gehört habe, möchte ich sicherheitshalber noch einmal nachfragen: kann ich mittels eines dauerhaften Verdienstes unterhalb der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig werden, obwohl ich mich bereits 1983 von der Versicherungspflicht habe befreien lassen?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ja. Da Sie bereits am 31.12.2002 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze von der Versicherungspflicht befreit waren, gilt für Sie allerdings gem. § 6 Abs. 7 SGB V
eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze, z. Zt. sind dies 48.600 €/Jahr statt 53.550 €.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt