Anspruch aus Haftpflicht nach 13 Monaten bzw bis zu 12 Monate
Sehr geehrte Damen und Herren, im Februar bzw Ende März 2007 verursachte mein Mieter beim rückwärtigen Zurücksetzen mit offener Fahrertür an meinem abgestellten Pkw an rechter Fahrertür eine Beschädigung, wobei eine Delle und Verschrammungen eingetreten sind. Auf Grund eines guten Miteinanders hat mein Mann voreilig einen gewissen Verzicht auf die Kostenerstattung - ohne mein Vorwissen spontan mit den Worten: "Na, dann sehen wir mal, dafür helfen Sie uns mal im Garten und ums Haus herum" Ein Lackierbetrieb hat dann die Kosten mit 140-160 € bei sachgemäßer Ausführungangegeben. Mein Mann hat dann die Ausbesserung für 80,00 € durch den Chef selbst machen lassen ( ohne Rechnung ) Dies wurde dem Mieter auch beiläufig von ihm mitgeteilt und ihm die Bezahlung anheim gestellt.