Unterhaltsanspruch bei vorübergehendem Aufenthalt bei Kindsvater
vom 16.10.2020
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Hallo, meine Tochter lebte bis vor kurzem bei mir. ... Der Vater, der unsere Tochter in zwei Jahren vielleicht zu 5 Übernachtungen bei sich hatte und keinen Cent Unterhalt zahlte (die Tochter bzw. ich erhielten UVG-Leistung), möchte nun für diesen Zeitraum vollen Unterhalt geltend machen und droht mit gerichtlicher Eintreibung.