Bedürftigkeit im Sinne SGB / ALG II
vom 25.3.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nachdem im Herbst 2004 ihr Anspruch auf Arbeitlosengeld ausgeschöpft war, erhielt sie bis jetzt weder Arbeitslosenhilfe noch ALG II, weil ihr verwertbares Vermögen über der Bedürftigkeitsgrenze von aktuell 45x200=9.000 € liegt. ... Mai 2005 einen Anspruch auf ALG II oder stellt die Tatsache, dass im Monat vor Antragstellung erhöhte Ausgaben erfolgten, einen Ablehnungsgrund dar ?